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| Kleine Lehmwand, Baumscheibe und hohle Stengel |
Die "Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten" bzw. umgangssprachlich kurz "Bundesartenschutzverodnung" (BArtSchV) "schützt" in Konkretisierung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit 1980 alle Bienenarten (Apoidae spp.) also nicht nur die verschiedenen Hummelarten. Verboten ist danach grundsätzlich einerseits, Wildbienen zu fangen, zu töten oder ihre Nist- oder Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Andererseits ist genau dies der "ordnungsgemäßen" land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung erlaubt.
Aber auch der Staat selbst beteiligt sich an der Ausrottung: Wenn es dem angeblichen "Allgemeinwohl" dient, betreibt die Politik und genehmigen ihre Behörden gerne "Flurbereinigungen", Straßenbau- und andere Baumaßnahmen.
Die Gesetzeslage ist also "eindeutig": Die einen haben eine offizielle Lizenz zum "ordnungsgemäßen" Wildbienen-Töten, die anderen können im Prinzip schon bestraft werden, wenn sie in guter Absicht etwa um ihre Art zu bestimmen eine Biene nur fangen und anschließend wieder freilassen.
Dabei ist die unterschiedliche Behandlung unterschiedlicher Interessensgruppen nicht einmal das Entscheidende: Noch wichtiger ist, daß die Art der Vernichtung die größte Rolle spielt: Während das vorsätzliche Töten (und selbst das vorübergehende Fangen) einer einzigen Biene theoretisch geahndet werden kann, sind ihre Nahrungs- und Bruthabitate in der Praxis zu gut wie ungeschützt! Bekanntlich rottet aber nicht das gelegentliche Einfangen eines Insekts eine Art aus, sondern nur die Zerstörung ihres Lebensraumes. Vor diesem Hintergrund spielt es kaum noch eine Rolle, daß auch die vorsätzliche Tötung einzelner Wildbienen so gut wie nie geahndet weil als unwichtiges Kavaliersdelikt empfunden wird.
Auf den Staat ist also kein Verlaß: Wer wirklich Wildbienen schützen will, muß selbst aktiv werden. Nachdem viele Aspekte der Wildbienen-Biologie (Gattungen, Anatomie, Sozialverhalten, Fortpflanzung, Gefährdung) im
allgemeinen Wildbienen-Teil schon beleuchtet und viele Bienengattungen und -arten in einer eigenen Rubrik (
Portraits) vorgestellt wurden, befaßt sich diese Rubrik nun mit dem Schutz der Wildbienen und hat folglich zwei Schwerpunkte:
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| Schilfkasten, Schaukasten und Baumscheibe | Baumscheiben, Bambusröhrchen und Nistziegel |
Materialien, die Solitärbienen als einfache Nisthilfen dienen können, gibt es viele: mürbes oder morsches, löchriges Altholz, spezielle gelochte Ziegel bzw. Lochsteine, Lehm, den man zu einer Wand aufschichten kann, Stengel, die man einfach nur stehen läßt oder abschneidet und an einen Zaun bindet oder schraubt etc. Man findet solches Material in der eigenen Garage oder beim Abriß eines alten Hauses oder im Handel.
Geeignete Flächen für den Bienenschutz gibt es auch: den eigenen Garten, die Außenanlagen eines Kindergartens oder einen Schulgarten, nicht zuletzt den Balkon. Und auch von interessierten Bienenfreunden und möglichen Mitstreitern gibt es meist viel mehr als gedacht. Selbst unsere Großeltern, die Mitglieder der Weltkriegsgeneration, können sich oft noch an selbstgebastelte Hartholz-Nisthilfen erinnern, die sie vor über einem halben Jahrhundert aufgehängt haben!
Achtung: Hinter einigen der folgenden Seiten verbergen sich weitere Seiten mit Bauanleitungen, die jeweils durch waagerechte grüne Pfeile (
) erreichbar sind. Und egal, welche Nisthilfen Sie bauen oder kaufen: Diese sind nicht zu "pflegen", die Nistgänge also nicht im Herbst oder Frühjahr zu öffnen und zu putzen! Näheres finden Sie unter
"Handhabung/Pflege der Nisthilfen".
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